Informationen zu Autobahnen und Aufklebern
Die Nummer der Auskunft der Állami Autópálya Kezelő Zrt. (Dienstleister für das Management der staatlichen Autobahnen Geschlossene Aktiengesellschaft) ist: +36-40-40-50-60
Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung
Die Dienstleistung kann gemäß den Bedingungen von SMSPlaza (Voxinfo Kft.) und der Állami Autópálya Kezelő Zrt. in Anspruch genommen werden.
Preise der e-Aufkleber
Die Preise für die Inanspruchnahme der Dienstleistung werden in jedem Fall von der Állami Autopálya Kezelő Zrt. bzw. von der jeweils gültigen Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr zu den Autobahngebühren festgelegt. Die SMSPlaza (Voxinfo Kft.) kann hierzu keine Informationen geben. Die Dienstleistungsgebühr, die für jeden Typ einheitlich 96 HUF brutto beträgt, kommt noch zum Preis für den E-Aufkleber hinzu.
Für die Autobahnbenutzungsgebühr werden den Autofahrern Verkehrsdienstleistungen hoher Qualität geboten. Unser e-Aufkleber-Angebot ist in der nachfolgenden Tabelle beschrieben (in den Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten):
| Preiskategorie | Bruttopreis in HUF |
| 1 Tag | 4 Tage | Wochen | Monats | Jahres |
| 2008. 01. 01- 2008. 04. 30. | 2008. 05. 01- 2008. 09. 30. | 2008. 10. 01- 2008. 12. 31. |
| D1 | – | 1170 | 1530 | 1170 | 2 550 | 4 200 | 37 200 |
| D2 | – | – | – | – | 6 600 | 12 600 | 106 500 |
| D3 | – | – | – | – | 10 200 | 18 000 | 159 000 |
D4 | 2000 | – | – | – | 13 200 | 22 500 | 198 000 |
Ein weiterer Gebührenposten von 96 HUF brutto kommt einheitlich für jeden Typ zum Preis für den E-Aufkleber hinzu!
Zeitraum der Gültigkeit des E-Aufklebers
4 Tage: gültig am Tag des Kaufs und während weiterer drei Tage (insgesamt für 4 aufeinander folgende Kalendertage), ausschließlich für Gebührenkategorie D1.
Wochen: gültig am Tag des Kaufs und während weiterer neun Tage (insgesamt für 10 aufeinander folgende Tage).
Monats: vom Tag des Kaufs bis 24 Uhr des Tags des folgenden Monats mit der gleichen Zahl; wenn dieser Tag im Ablaufsmonat nicht vorhanden sein sollte, bis 24 Uhr des letzten Tags dieses Monats.
Wir bitten Sie – noch vor dem Auffahren auf die Autobahn – sich davon zu überzeugen, dass Sie im Besitz eines für die rechtmäßige Benutzung der Autobahn erforderlichen Aufklebers sind!
Fahrzeugkategorien
Der Wert des zulässigen maximalen Gesamtgewichts des Fahrzeugs und des Anhängers ist auf der Grundlage des in der Zulassung angegebenen behördlichen Vermerks zu bestimmen.
D1: Motorräder, sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, auch mit einem beliebigen Anhänger.
D2: Kraftfahrzeuge, sowie Kraftfahrzeug und Anhänger zusammen (Lastzug) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, aber höchstens 7,5 Tonnen.
D3: Kraftfahrzeuge, sowie Kraftfahrzeug und Anhänger zusammen (Lastzug) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, aber höchstens 12,0 Tonnen.
D4: NEUE GEBÜHRENKATEGORIE D4 ÜBER 12 TONNEN! Für Fahrzeuge über 12 Tonnen ist eine Vignette der Gebührenkategorie D4 zu erwerben. Auch in der Gebührenkategorie D4 sind 10-Tages-, 31-Tages- und Jahresvignetten erhältlich. Anstelle der 4-Tages-Vignette wurde in dieser Kategorie die 1-Tages-Vignette eingeführt. 1-Tages-Vignetten sind nur in der Gebührenkategorie D4 erhältlich, und können am Tag ihrer Entwertung bis 24:00 Uhr verwendet werden. Preis: HUF 2000.
Busse von 3,5 bis 12 Tonnen sind in die Gebührenkategorie D2, Busse über 12 Tonnen in die Kategorie D3 einzustufen.
Kontrolle
Die Bezahlung der Autobahnbenutzungsgebühr kann - ohne dass das Fahrzeug angehalten werden muss - auf der Grundlage des Kennzeichens an jedem beliebigen Punkt der mautpflichtigen Strecken auf elektronischem Wege kontrolliert werden. Die ÁAK Zrt. - kann an zeitweise wechselnden Stellen mithilfe von mobilen Kontrolleurgruppen Kontrollen durchführen. Der Fahrzeugführer muss in einem solchen Fall anhalten und zum Zwecke der Kontrolle der Gebührenkategorie dem Kontrolleur den Zulassungsschein des Fahrzeugs (und des Anhängers) vorzeigen. Die Kontrolle der Bezahlung der Autobahngebühr kann die ÁAK Zrt. mithilfe der oben genannten Methoden auf den mautpflichtigen Strecken überall durchführen – darin eingeschlossen diejenigen Rastplätze, die direkt an die mautpflichtige Autobahn anschließen, des Weiteren an denjenigen Abfahrten, die von den mautpflichtigen Strecken abführen bzw. an solchen Knotenpunkt-Abzweigungen, die nur auf die mautpflichtigen Strecken führen.
Die Verkaufsstellen, die sich an den mautpflichtigen Strecken befinden, dienen nicht zur Bezahlung der Benutzungsgebühr für die aktuelle Fahrt, sondern erleichtern den Kauf von Aufklebern für spätere Fahrten. Deshalb kann es an den Vertriebsstellen, die entlang den mautpflichtigen Strecken zu finden sind, ebenso zu Kontrollen durch mobile Kontrolleurgruppen kommen wie anderswo. Die Versicherung, gerade hier die Maut bezahlen zu wollen, schützt nicht vor der Verpflichtung, eine Nachgebühr zu zahlen.
WICHTIG! Die Benutzung der Autobahnen ist nur mit gültigen Aufklebern gestattet!
Den Kontrollzettel (im Falle der Inanspruchnahme einer elektronischen Dienstleistung die bestätigende Benachrichtigung) sollten Sie für den Zeitraum der Gültigkeit in Ihrem Fahrzeug aufbewahren und wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, ihn auch noch nach Ablauf der Gültigkeit aufzubewahren! Bei einem Kauf übers Internet gilt die ausgedruckte E-Mail zum erfolgreichen Kauf als Kontrollzettel. Im Falle eines Kaufs per SMS gilt die Rückbestätigung per SMS des erfolgreichen Kaufs als Kontrollzettel.
Unberechtigte Autobahnbenutzung
Wenn das Fahrzeug bei der Kontrolle vor Ort oder bei der elektronischen Kontrolle auf der Basis des Kennzeichens nicht über eine gültige Berechtigung verfügt bzw. im Falle der Inanspruchnahme der elektronischen Dienstleistung nicht über die vom Dienstleister geschickte bestätigende Benachrichtigung, muss der Fahrzeugführer eine Nachgebühr entsprechend der Gebührenkategorie des kontrollierten Fahrzeugs entrichten. Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle über eine solche Berechtigung verfügt, welche gemessen an der eigentlich maßgeblichen Gebührenkategorie niedriger ist, so muss der Fahrzeugführer die Differenz zwischen der eigentlich zu entrichtenden und der niedrigeren Nachgebühr bezahlen.
| Höhe der Nachgebühr Bruttopreis in HUF |
| D1 Gebührenkategorie | D2 Gebührenkat. | D3 Gebührenkat. | D4 Gebührenkat. | Zahlungsfrist |
| 15 300 HUF | 39 600 HUF | 61 200 HUF | 79 200 HUF | innerhalb von 15 Tagen |
| 63 750 HUF | 165 000 HUF | 255 000 HUF | 330 000 HUF | mehr als 15 Tage |
Die Nachgebühr kann an Ort und Stelle (im Falle einer Kontrolle vor Ort), des Weiteren in jedem Kundendienstbüro oder durch postalische Bargeldüberweisung bzw. auf dem Bankweg bezahlt werden. Im Falle, dass dies versäumt wird, muss der Eigentümer des Fahrzeugs (Halter) wie er bei der Registratur des Zentralamts für Verwaltungsdienstleistungen und elektronische öffentliche Dienste registriert ist, die Nachgebühr nachträglich bezahlen. Im Falle einer unrechtmäßigen Benutzung, falls es nicht zu einer Bezahlung der Nachgebühr an Ort und Stelle kommt, läuft die Nachgebührforderung oder die Forderung bezüglich der Zahlung der Differenz zwischen den Nachgebühren am 30. Tag nach Erhalt der Zahlungsaufforderung gemäß der gesonderten Rechtsvorschrift ab (im Falle der Kontrolle der Einhaltung der Zahlungsfrist muss vom Tag der Kontrolle ab gerechnet werden, bei einer elektronischen Kontrolle hingegen ab dem Tag des Erhalts des Briefes, der die Aufforderung zur Entrichtung der Nachgebühr enthält).
Von der Verpflichtung zur Zahlung einer Nachgebühr ausgenommen ist derjenige, der innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung den Kontrollzettel, der den Kauf der Berechtigung bestätigt, oder die bestätigende Benachrichtigung beim ÁAK-Kundendienst vorzeigt.
Im Falle einer unrechtmäßigen Benutzung innerhalb eines Kalendertags entsteht eine Verpflichtung zur Zahlung einer Nachgebühr.
Informationen zu den Autobahnen
Kundendienstbüros an den Autobahnen
Die Abteilung Kundendienst der Állami Autópálya Kezelő Zrt. betreibt entlang den Autobahnen M1, M3, M5, M6 und M7 insgesamt 13 Kundendienstbüros, wo Sie in erster Linie klassische Kundendienstdienstleistungen versehen.
Außer den Bestätigungen beschäftigen sie sich mit den auftretenden Problemen im Zusammenhang mit der Autobahnbenutzung und den Aufklebern (Umschreibung, Windschutzscheibenaustausch, verloren gegangene Karten, Fehler bei der Schreibung der Kennzeichen). In unseren Büros können die Kunden auch österreichische Autobahnaufkleber kaufen.
Auf unseren „Live” Leitungen können Sie unsere Mitarbeiter rund um die Uhr über unsere blaue Nummer zum Ortstarif erreichen. Sie geben jedem Auskunftssuchenden Informationen zu aktuellen Umleitungen, Sperrungen, zur Verkehrssituation und zum Straßenzustand aber auch zu den Autobahngebühren der Nachbarländer. Der Betrieb des Call Centers wird durch ein computergestütztes Kundenmanagementsystem unterstützt, welches die eingehenden Anrufe auf der Basis eines bestimmten Menüsystems gruppiert. So können täglich bis zu mehreren Tausend Anrufe empfangen und getätigt werden. Dieselbe Zentrale steht in direktem Kontakt mit dem Zentralen Dispatcher-Dienst.
Telefonnummer der Informationsleitung: 06-40-40-50-60
Dispatcher-Dienstleistungen
Die Dispatcher-Dienstleistung, die in der Zentrale der Gesellschaft und an den neun Niederlassungen für Ingenieurdienste eingerichtet ist, liefern rund um die Uhr (auch an arbeitsfreien Tagen und Ruhetagen) Verkehrsnachrichten in Verbindung mit den Autobahnen und steht jedem für Auskünfte über Autobahnbenutzung und Aufkleber zur Verfügung. Darüber hinaus werden Auskünfte in den folgenden Themenbereichen erteilt:
- zu Verkehrsbedingungen;
- zu aktuellen Umleitungen, Sperrungen von Spuren und Staus;
- zu Unfällen und deren Folgen, zu der sich ergebenden Verkehrssituation und zu Staus;
- zu Vorfällen und Veranstaltungen, die die Autobahnen betreffen;
- zu eventuell entstandenen Katastrophensituationen;
- zum Straßenzustand;
- zu Wetter- und Sichtbedingungen, absehbaren Niederschlägen, Windstärke und Windrichtung, zu Temperatur und zur relativen Luftfeuchtigkeit;
- in den Wintermonaten ergänzt durch Informationen zu Schneefällen und den auf den Autobahnen eingesetzten Maschinen, Schneehindernissen und Schneeverwehungen und nicht befahrbaren Strecken;
- und außerdem Empfehlungen zur Vermeidung der stauanfälligen Strecken.
Die Kontrolle der öffentlichen Straßen und der in Verbindung hiermit betriebene Informationsdienst sind aufgrund der Rechtsvorschrift obligatorisch. Die Straßenwacht und der mit ihr zusammenarbeitende Verkehrsinformationsdienst versehen Aufgaben auf dem Gebiet der Betreuung der öffentlichen Straßen, ihre Arbeit ist so gesehen grundlegend. Die Dispatcher empfangen die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen mittels Nachrichtenübermittlungsinstrumenten am Sitz der Gesellschaft bzw. an den Niederlassungen für Ingenieurdienste und geben diese Informationen weiter. Sie unterrichten die nominierten Leiter der Gesellschaft über Unfälle größeren Ausmaßes, die auf den Autobahnen passiert sind. Mittels elektronischer Textanzeigen (Matrix-Tafel), die auf unserer Website und an den Autobahnen eingerichtet sind, informieren wir die Autofahrer über die aktuelle Verkehrssituation und deren Veränderungen. Sie halten ständigen Kontakt zu den Mitarbeitern von ÚTINFORM, des Ungarischen Automobilklubs, dem Nationalen Meteorologischen Dienst und den sich anschließenden Medien (Radiostationen, Fernsehgesellschaften). Sie leisten Hilfe bei der technischen Rettung. Im Falle eines Unfalls benachrichtigen Sie unabhängig vom Ausmaß des Unfalls den Rettungsdienst, die Polizei und Feuerwehr und im Bedarfsfall sonstige Organisationen und sind diesen bei ihrer Arbeit behilflich.